Die Idee:
- Niemand stellt den Konsens in Frage, dass Alkoholisches nicht für Kinder und nur begrenzt für Jugendliche verfügbar sein soll.
- Die gesetzliche Jugendschutznorm heißt: Kein Alkohol unter 16.
- Doch was nützen gesellschaftliche Normen, Werte und Regeln, wenn sie nicht von Handeln getragen werden?
- Die Umsetzung dieser Regel ist kein Spaßgeschäft, im Gegenteil: Erwachsene riskieren Streit mit Jugendlichen, verfangen sich in Diskussionen und erreichen selten die erhoffte Einsicht beim Gegenüber.
Die Initiatoren:
Aktionskreis Sucht im Landkreis Ludwigsburg:
kommunale Suchtbeauftragte, Keisjugendpflege, Suchtberatungsstellen der
Caritas und Diakonie (mit „chillout“ der aufsuchenden Jugend- und
Drogenberatung), Selbsthilfegruppen, örtliche Arbeitskreise Sucht,
Polizeidirektion Ludwigsburg
Zielgruppen:
„Schon 16?“ richtet sich an Erwachsene, und damit an
Helfer und Helferinnen bei Vereins- und Straßenfesten sowie an Theken- und
Kassenpersonal in Gastronomie und Handel. Die Veranstaltungen werden über
kommunale Schlüsselpersonen wie Bürgermeister/innen oder
Ordnungsamtsmitarbeiter/ innen initiiert. Dort werden die Wirt/innen,
Geschäftsinhaber/innen und Vereinsvorsitzenden mit einbezogen. Sie wiederum
verantworten die Kommunikation zu den einzelnen Mitarbeiter/innen.
Material:
- Ein kleinformatiger Aufkleber für den Einsatz auf dem Innenrand des Tabletts oder der Kasse.
- Eine kurze Erläuterung zur Regel „Kein Alkohol unter 16“ im Postkartenformat. Diese Karten werden an Jugendliche ausgegeben, denen Alkoholisches verweigert wird, sie ersparen lange Diskussionen.
- Anleitung zur Verwendung von Aufkleber und Karte.
- Banner mit Aufdruck des Aufklebers (2,20m x 0,90m).
Informationsdateien in Word und PDF zum herunterladen finden Sie hier auf den Seiten des Landkreises.
Ansprechpartnerin:
Brigitte Bartenstein, Kommunale
Suchtbeauftragte
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr.4, 71631
Ludwigsburg
Tel. 0 71 41/1 44 42 69
Fax 0 71 41/1 44 42 74
brigitte.bartenstein@landkreis-ludwigsburg.de